Ergänzende Beschlüsse zur Organisationssatzung vom 28.10.2020 vom Studierendenparlament

Ergänzende Beschlüsse zur Organisationssatzung vom 28.10.2020

1) Die folgenden Beschlüsse des Studierendenparlaments (StuPa) werden im Umlaufverfahren vor dem Hintergrund der Coronapandemie gefasst. Sie dienen dazu, die Handlungsfähigkeit des Studierendenparlaments und des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) in dieser Krisenzeit zu gewährleisten. Die Beschlüsse gelten befristet für das Wintersemester 2020/21. Sie müssen mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder des StuPa gefasst werden.

 

  1. Sitzungen des StuPa und des AStA dürfen per Videokonferenztechnik durchgeführt werden, sofern keine Sitzung in Präsenz von der Universität Hildesheim genehmigt wurde. Bei der Auswahl der Videokonferenztechnik soll sich an die Empfehlungen der Stiftung Universität Hildesheim gehalten werden.
  2. Die nach der Organisationssatzung oder nach einer anderen Ordnung der Studierendenschaft erforderliche persönliche Anwesenheit in einer Sitzung (z. B. für die persönliche Vorstellung eines Finanzantrags durch die antragstellende Person in einer Sitzung des StuPa) darf durch die Zuschaltung der Person per Videokonferenztechnik ersetzt werden. Hierunter fällt auch die persönliche Anwesenheit von Parlamentsmitgliedern des Studierendenparlaments und des Allgemeinen Studierendenausschusses.
  3. Die Hochschulöffentlichkeit von Sitzungen des StuPa darf durch Videokonferenztechnik ersetzt werden (Zuschaltung bei gewünschter Teilnahme nach vorheriger Anmeldung).

ANGENOMMEN mit 2/3-Mehrheit: 11 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung

 

2) Das Studierendenparlament beschließt:

Werden einzelne Mitglieder durch technische Verfahren, insbesondere Videokonferenz hinzugeschaltet oder wird die Sitzung des Studierendenparlaments vollständig auf diese Weise durchgeführt, ist ein Beschluss gültig, wenn

  1. alle auf der Sitzung anwesenden Mitglieder beteiligt wurden
  2. bis zu dem von der Sitzungsleitung gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen per Handzeichen abgegeben haben und
  3. der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde.

Bei geheimen Abstimmungen sind von den oben genannten Mitgliedern die Stimmen an eine vom Studierendenparlament zu bestimmende Person, die nicht Mitglied des Studierendenparlaments ist, in Textform bis zu einem von der Sitzungsleitung gesetzten Termin abzugeben. Die Person wird die

Sitzungsleitung über das Abstimmungsergebnis, nicht aber über das einzelne Stimmverhalten informieren. Alle physisch anwesenden Mitglieder können per Zettel abstimmen.

ANGENOMMEN mit 2/3-Mehrheit: 11 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen

 

3) Das Studierendenparlament beschließt, dass bei geheimen Abstimmungen an denen Personen teilnehmen, welche durch technische Verfahren, insbesondere Videokonferenz auf einer Sitzung hinzugeschaltet werden, die Stimmen an ein Mitglied des Justiziariats der Universität Hildesheim

versendet werden, falls eine Person des Justiziariats hierfür zur Verfügung steht. Dieses Mitglied wird die Sitzungsleitung über das Abstimmungsergebnis, nicht aber über das einzelne Stimmverhalten

informieren.

ANGENOMMEN mit 2/3-Mehrheit: 11 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen