Wahlen

Jedes Jahr im Januar habt ihr die Möglichkeit über Eure künftige Vertretung abzustimmen. In diesem Jahr finden die Uniwahlen zwischen dem 09. und 27. Januar 2023 statt. Wir als Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) rufen Euch dazu auf, an diesen Wahlen  teilzunehmen und diese Möglichkeit der Partizipation zu nutzen.

Im Folgenden möchten wir Euch ein wenig näherbringen, was sich genau hinter den Uniwahlen verbirgt, wie ihr genau wählen könnt und wo und wann ihr dies tun dürft. Hier findet ihr auch noch ein ausführliches FAQ.Sollten darüber hinaus noch Fragen bestehen wendet euch einfach an uns.


Hochschulwahlen – was ist das überhaupt?

Die Entscheidungen an der Universität Hildesheim werden, gemäß den Regelungen des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG), von diversen Gremien getroffen. In diesen Gremien sind dann, mit wenigen Ausnahmen, auch immer Studierende vertreten, um dort Eure Interessen wahrzunehmen.
Es wird dabei zwischen zwei Ebenen und zwei Arten der Selbstverwaltung unterschieden. Es gibt die akademische Selbstverwaltung (auch Kollegialorgane), in diesen werden die allgemeinen Entscheidungen getroffen bzw. vorbereitet und hier sitzen neben Studierenden, auch noch Professor*innen, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen  sowie  Mitarbeiter*innen aus Technik und Verwaltung (MTV). Die andere Ebene ist die studentische Selbstverwaltung. Hier sind nur Studierende vertreten und sie ist zuständig für die speziellen Angelegenheiten der Studierenden gegenüber der Universität, dem Studentenwerk, der Stadt, dem Land und zwischen den Studierenden dieser und anderer Hochschulen. Bei den Hochschulwahlen habt ihr die Möglichkeit eure Vertreter*innen für den Senat, die Fachbereichsräte und das Studierendenparlament zu bestimmen, welche euch dann für die nachfolgenden 12 Monate vertreten.

Die Wahlen zum Senat, zum Studierendenparlament und zu den Fachbereichsräten finden einmal im Jahr statt (in der Regel im Januar). Sie werden vom universitären und vom studentischen Wahlausschuss vorbereitet und geplant. Die Mitglieder des Wahlausschusses werden von den studentischen Vertreter*innen im Senat für ein Jahr bestimmt. Der Wahlausschuss trifft sich ca. 4 Mal im Jahr, um die Wahlen vorzubereiten (um z.B. Wahlvorschläge und Wähler*innenverzeichnisse zu beschließen).


Was wähle ich genau?

Die Zahl der Wahl- und Stimmzettel, die ihr ausfüllen dürft, liegt in der Regel bei drei. Bei den drei Wahlen dürft ihr eure Vertreter*innen für die verschiedenen Ebenen und Strukturen der Universität wählen. Nachfolgend einmal die Wahlen:

Studierendenparlament (StuPa)

welches das zweithöchste beschlussfassende Organ der Studierendenschaft der Universität Hildesheim ist und u. a. den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) wählt und kontrolliert.

Das Studierendenparlament ist nach der Vollversammlung das höchste Gremium der studentischen Selbstverwaltung. Im Januar eines jeden Jahres wählt die Studierendenschaft elf studentische VertreterInnen in das Studierendenparlament. Hierbei verfügt jede/r Studierende, die oder der an der Universität Hildesheim immatrikuliert ist, über eine Stimme und kann sich auch zur Wahl aufstellen. Häufig wird das StuPa auch als das Legislativorgan der Studierenden bezeichnet, da es eine parlamentarische Kontrollfunktion wahrnimmt. Unter anderem wählt und kontrolliert das Studierendenparlament (StuPa) den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA).

Senat

Auf universitätsweiter Ebene hat der Senat weitreichende Kontroll-, Informations- und Entscheidungsrechte und wählt u.a. die Mitglieder des Präsidiums. Die Zahl der Studierenden im Senat beträgt 2 von 13 Mitgliedern.

Der Senat ist ein zentrales Organ der Universität Hildesheim. Zu seinen Aufgaben gehören Beschlüsse über:

  • Ordnungen der Universität, soweit diese Zuständigkeit nicht durch das NHG oder die Grundordnung einem Fachbereich zugewiesen ist
  • die Grundordnung der Universität und ihre Änderungen mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder
  • die Entwicklungsplanung nach §1 Abs. 3 Satz 2 NHG (Staatliche Verantwortung) sowie den Frauenförderplan im Einvernehmen mit dem Präsidium.

Zudem nimmt der Senat zu allen Selbstverwaltungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung Stellung, insbesondere zur Errichtung, Änderung und Aufhebung von Fachbereichen und Studiengängen.

Dem Senat gehören 13 stimmberechtigte Mitglieder an. Davon sind 2 aus der Statusgruppe der Studierenden. Diese werden einmal im Jahr direkt von den Studierenden gewählt. Der Senat tagt ca. 17 Mal im Jahr. Hier findet ihr die Aufgaben der studentischen Senator*innen.

Fachbereichsräte

Die Fachbereichsräte bilden für jeden Fachbereich das höchste direkt gewählte Gremium und verfügen über äquivalente Kontroll-, Informations- und Entscheidungsrechte wie der Senat. Sie wählen u.a. die Mitglieder des Dekanats der jeweiligen Fachbereiche. Die Zahl der Studierenden in den Fakultätsräten beträgt jeweils 2 von 13 Mitgliedern. Die Mitglieder der Studienkommissionen werden äquivalent zu Senat und Senatskommissionen von den studentischen Vertretungen der Fachbereichsräte gewählt.

Akademische Selbstverwaltung Studentische Selbstverwaltung
Uni-Ebene Senat Studierendenparlament
Fakultätsebene Fakultätsrat