Veranstaltungseinladung: Eine Uni für alle?! Studieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung (per BBB am 31.03.)

An der Universität Hildesheim gibt es verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote um chancengleiche Studienbedingungen zu ermöglichen. Für viele Studis besteht unter anderem ein Anspruch auf Nachteilsausgleich – was vielen aber oft gar nicht richtig bewusst ist. Wissenswertes zum Nachteilsausgleich und dessen formalen Ablauf erklärt Petra Sandhagen. Kristina Schmidt von ZINK berichtet über die Gestaltung der Universität Hildesheim als inklusionssensible Organisation. Danach gibt es Gelegenheit, Fragen zu stellen und Erfahrungen zu teilen. Als studentische Inklusionsreferentin bin ich natürlich auch wieder für euch dabei und freue mich, dass wir euch gemeinsam wieder eine solche Veranstaltung anbieten können. Kommt vorbei und sagt es gerne weiter! 🙂

Termin: 31. März 2021
Uhrzeit: 14.00-16.00 Uhr
Veranstaltungsformat / Ort: Interaktiver Vortrag via BBB
Referent_innen:

Anmeldung unter diesem Link: https://www.uni-hildesheim.de/cldrei/anmeldung/ww.php

Inhalte

  • Vorstellung möglicher Ansprechpersonen sowie der Beratungs- und Unterstützungsstrukturen an der Uni Hildesheim
  • Informationen zum Antrag und Anspruch auf Nachteilsausgleich
  • Erfahrungsaustausch und individuelle Anliegen

Warum sollte ich teilnehmen?

  • Du lernst Beratungs- und Unterstützungsstrukturen an der Uni Hildesheim kennen.
  • Du erfährst, wie du vom Nachteilsausgleich Gebrauch machen kannst und welche Formalitäten notwendig sind.
  • Der Rahmen der Veranstaltung bietet den Raum, individuelle Fragen und Anliegen zu beantworten und zu besprechen.

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Nachteilsausgleich“ – Was ist das (nochmal)?

Über einen Nachteilsausgleich entscheidet der Prüfungsausschuss des jeweiligen Studiengangs. Ein Nachteilsausgleich ist stets ein individuelles Instrument, deshalb ist ein formloser Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen. Er ist rechtzeitig vor der Prüfung, auf die sich der Antrag bezieht, beim Prüfungsausschuss des jeweiligen Studiengangs einzureichen. Zusätzlich zum formlosen Antrag muss ein fachärztliches Gutachten eingereicht werden. Das Gutachten ebenso wie der formlose Antrag müssen keine Diagnose enthalten. Allerdings ist möglichst genau und individuell zu beschreiben, wie sich der „Nachteil“ auf die Prüfungsleistung auswirkt und wie ein möglicher Ausgleich denkbar ist.

Unter folgendem Link findest du Informationen zu diesem Recht: www.studentenwerke.de/de/content/nachteilsausgleiche-im-studium-und-prüfungen