Sonderbeschlüsse des Stupa und AStA vom 10.04.2020 aufgrund von COVID-19

Die folgenden Beschlüsse des Studierendenparlaments (StuPa) werden im Umlaufverfahren vor dem Hintergrund der Coronapandemie gefasst. Sie dienen dazu, die Handlungsfähigkeit des Studierendenparlaments und des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) in dieser Krisenzeit zu gewährleisten. Die Beschlüsse gelten befristet für das Sommersemester 2020. Sie müssen mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder des StuPa gefasst werden.

1. Sitzungen des StuPa und des AStA dürfen per Videokonferenztechnik durchgeführt werden. Bei der Auswahl der Videokonferenztechnik soll sich an die Empfehlungen der Stiftung Universität Hildesheim gehalten werden.

2. Abstimmungen bzw. Wahlen, die nach der Organisationssatzung der Studierendenschaft oder anderen Ordnungen der Studierendenschaft geheim erfolgen müssten (z.B. Wahl des Vorsitzes des neuen StuPa, Wahl der Mitglieder des AStA), werden durch ein elektronisches Verfahren per E-Mail ersetzt. Die E-Mails mit den abgegebenen Stimmen werden vertraulich behandelt und nicht veröffentlicht.

3. Die nach der Organisationssatzung oder nach einer anderen Ordnung der Studierendenschaft erforderliche persönliche Anwesenheit in einer Sitzung (z. B. persönliche Vorstellung eines Finanzantrags durch die antragstellende Person in einer Sitzung des StuPa) darf durch die Zuschaltung der Person per Videokonferenztechnik ersetzt werden.

4. Die Hochschulöffentlichkeit von Sitzungen des StuPa darf durch Videokonferenztechnik ersetzt werden (Zuschaltung bei gewünschter Teilnahme nach vorheriger Anmeldung).

Die zugehörige PDF findet ihr.

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