Bundesweites Semesterticket/Deutschlandticket

Wie bekomme ich das bundesweite Semesterticket?

Durch die Anmeldung stimmt ihr der Datenschutzbestimmungen und der Weitergabe eurer Daten an die NITAG zu. Siehe Datenschutzverordnung.

1. Klickt oder scannt den folgenden Link: [RIDE-Ticketing]
https://abo.ride-ticketing.de/app/login?partnerId=a58017389e0eab717631e17012338be3


2. Meldet euch an eurem Smartphone mit eurer Uni-Kennung an.

3. Nach der Anmeldung wird das aktuelle Ticket angezeigt. Gültig ab dem 01.10.24

4. Ihr könnt es entweder direkt im Portal speichern oder bequem in eure Smartphone-Wallet herunterladen.

Eine genaue Anleitung hier: 

Das Deutschlandticket darf nicht ausgedruckt werden, da es gesetzlich als digitales Ticket vorgeschrieben ist und sonst im Zug möglicherweise nicht anerkannt wird.

Studierende ohne digitales Endgerät finden hier mehr Infos:
Bei Fragen oder Problemen wendet euch an den AStA unter: Semesterticket@asta-hildesheim.de
Mehr Infos auch hier: https://www.dein-semesterticket.de/

Muss ich bei einer Kontrolle meine UNI-Card vorzeigen?
Nein, das Ticket ist ohne deine UNI-Card gültig. Auf Verlangen muss nur ein Lichtbilddokument vorgezeigt werden.
Jeder berechtigte Studierende erhält automatisch ein digitales Ticket. Das Ticket wird durch den AStA bereitgestellt.
  • Gasthörende sowie Zweithörende im Sinne des NHG.
  • Studierende, die ausschließlich in einem Abend-, Online- oder Fernstudiengang ohne
    Präsenzpflicht eingeschrieben sind („Fernstudierende“)(inkl. Musik.Welt).
  • Studierende in berufsbegleitenden Studiengängen, die zeitlich überwiegend ihrem
    Beruf und nicht ihrem Studium nachgehen.
Ein Link wird bereitgestellt, über den du dich mit deinem Universitäts-Login anmelden kannst. Dort steht dein Ticket dann zur Verfügung, um heruntergeladen und in deinem Wallet hinterlegt zu werden.
Nein, das Ticket ist ausschließlich digital und muss auf dem Smartphone oder anderen digitalen Geräten vorgezeigt werden.
Mehr Infos dazu findest du hier.

Das bundesweite Semesterticket gilt in allen Nahverkehrszügen in Deutschland. Dazu gehören: RE, IRE, erixx, NordWestBahn, U-Bahn, Stadtbahn, S-Bahn, Tram, Bus, Üstra usw. Es gilt jedoch nicht in Fernverkehrszügen wie ICE, IC, EC, oder FLIXTRAIN. Mehr iInfos dazu gibt es hier.

Das Ticket kostet immer 60% des Deutschlandtickets, das bedeutet pro Monat 29,40€ und im Semester 176,40€. Die bisherigen kosten für das landesweite Semesterticket fallen weg.
Das Ticket wird automatisch mit deinem Semesterbeitrag bezahlt. Sobald du dich rückgemeldet hast, musst du dich nicht mehr um ein weiteres Ticket kümmern. Das Semesterticket wird dann digital für dein Smartphone ausgegeben.
Das Ticket gilt immer für ein Semester und muss jedes Semester neu heruntergeladen werden. Eine Validierung am Automaten ist nicht mehr erforderlich.
Mit der Nutzung des Tickets, stimmst du der Datenschutzvereinbarung zu. Die Daten (Name, Geburtsdatum, Matrikelnr. und Studierendenstatus) werden über eine sichere Schnittstelle an unseren Vertriebspartner RIDE übermittelt. Dieser stellt dir dann dein Ticket aus.
Nein, das Ticket wird rein digital ausgegeben. Der Studierendenausweis wird aber weiterhin für das Kulturticket benötigt.
 

Das Ticket wird rein digital ausgegeben. Die Validierungsautomaten, werden ab dem 1.10.2024 umgestellt und zeigen dann nur noch den Semesterzeitraum sowie das Kulturticket an. Bis dahin bleibt der alte Aufdruck, damit ihr das landesweite Semesterticket noch bis ende September nutzen könnt. Mehr Infos hier.

Dein Abo bei Transdev für das Deutschlandticket-Upgrade, wird automatisch zum 30.09.2024 beendet. Es ist keine gesonderte Kündigung nötig.
Ja, es handelt sich um ein Solidarmodell. Dadurch wird auch der günstige Preis gerechtfertigt.

Nein, in der Regel nicht! Folgende Gruppen können sich den Beitrag des bundesweiten Semestertickets erstatten lassen.

  1. Schwerbehinderte, die nach § 145 Abs. 1 SGB IX einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben
  2. Studierende im Urlaubssemester: Studierende, die für das gesamte Semester beurlaubt wurden, sind von der Zahlung der Beiträge für das Semesterticket vollständig befreit. Dies gilt nicht, wenn ein Antrag auf Erhalt des Semestertickets gestellt wurde. Dieser Antrag gilt für das gesamte Semester und kann nicht zurückgenommen werden. In diesem Fall sind sie beitragspflichtig für das Semesterticket. Der Antrag muss zusammen mit dem Antrag auf ein Urlaubssemester gestellt werden. Eine Beantragung im Nachhinein ist nicht möglich.
  3. Promotionsstudierende, die sich zu Zwecken des Promotionsstudiums mindestens drei Monate des jeweiligen Semesters außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Tickets aufhalten.
  4. Studierende, die an zwei Hochschulen mit Pflichtabnahme des Semestertickets immatrikuliert sind; sie können die Befreiung und ggf. Erstattung an einer Hochschule verlangen.