Rückerstattung des 9-Euro-Tickets

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Letzte Aktualisierung: 22.05.2023, 18:43 Uhr

Warum verzögert sich die Rückerstattung?
Der neue AStA ist erst seit Ende Oktober im Amt und nicht wie üblich ab Juni/Juli. Hinzu kommt, dass sich das Studieredenparlament im November aufgelöst hat.
Ohne das StuPa fehlten wichtige Unterschriften auf den Auszahlungsanordnungen. Das ist insofern wichtig, da dies eine Kontrollinstanz darstellt. Ohne das Studierendenparlament konnten daher keine Gelder ausgezahlt werden.
Wann kommt die Rückerstattung?
Ende Januar 2023 haben die Gremienwahlen geendet. Aus diesen Wahlen ist ein neues Studierendenparlament hervorgegangen. Seit dem 22.02.2023 ist das neue Studierendenparlament konstituiert.
Das vorgeschlagene Vorgehen wurde vom Justizariat genehmigt. Jetzt warten wir auf grünes Licht vom Finanzdezernat.
Wie hoch fällt die Rückerstattung aus?
Die Höhe der Rückerstattung beträgt insgesamt 81,12€ pro Person.
Wie erhalte ich die Rückerstattung?
Die Rückerstattung des Differenzbetrags wird an die Konten überwiesen, von denen das Geld eingegangen ist. Die Rückerstattung wird voraussichtlich automatisch an alle berechtigten Personen erfolgen. Ein gesonderter Antrag ist nach aktuellem Stand nicht notwendig.
Ich bin nicht mehr eingeschrieben - was nun?
Der aktuelle Stand der Immatrikulation ist für die Rückerstattung unwichtig. Jede Person, die das Verkehrsticket für das Sommersemester 2022 bezahlt hat, wird bei der Rückerstattung berücksichtigt.

Bei weiteren Fragen könnt ihr uns unter kontakt@asta-hildesheim.de schreiben.