Frustfrage

Frustfrage

Wir schauen zurück auf ein turbulentes Jahr. Was hat uns beschäftigt? Welche Fragen stellen sich immer wieder? Im Gespräch mit verschiedenen Menschen rekapitulieren wir die letzten Monate und versuchen Antworten zu finden.

Härtefallanträge und Überbrückungshilfen. Wie sieht’s aus?

Im Sommer startete die LandesAStenKonferenz Niedersachsen (LAK) den Aufruf, Anträge auf Erlass der Langzeitstudiengebühr aufgrund von studienzeitverlängernden Auswirkungen durch die Corona-Pandemie zu stellen – kurz: Härtefallanträge. Doch was ist seitdem eigentlich passiert? Wie ist der Stand der Dinge? Wir haben mit Peter Siemon, AStA-Referent für Vernetzung, mit Chiara Schöffers, AStA-Referat Chancengleichheit und Studierendenangelegenheiten und mit Markus Flohr, Leiter des Immatrikulationsamtes, gesprochen.

 

Peter Siemon (vernetzung@asta-hildesheim.de) über die Härtefallanträge:

„Nach wie vor werden Anträge gestellt. Doch mehr als auf das Immatrikulationsamt zu verweisen kann der AStA auch nicht machen. Das ist die beste Anlaufstelle, da sie die Anträge bearbeiten und weiterleiten. Es wurden mehrmals Briefe an die Landesregierung geschickt, mit der Aufforderung um eine angebrachte finanzielle Unterstützung. Auf diese Briefe kamen noch keine Antworten.“

Markus Flohr über Lage im Immatrikulationsamt:

Im Sommersemster 2020 wurden insgesamt 452 Anträge gestellt. Das kam für das Immatrikulationsamt sehr plötzlich: Eine Flut an Formularen, die bearbeitet werden mussten, überschwemmte das Amt. Jeder Antrag wurde einzeln geprüft. Studierende mussten „glaubhaft versichern“ können, dass sie aufgrund von Corona ihr Semester nicht so durchführen konnten, wie geplant. So sah es das Ministerium vor. Diese Einzelfallprüfung konnte teilweise Monate dauern, in denen die Studierenden nicht wussten, ob ihnen die Langzeitstudiengebühren für dieses Semester erlassen wurden. Auch in diesem Wintersemester wurden schon vereinzelt Anträge eingereicht. Doch im Moment befindet sich alles in der Schwebe: Wenn das letzte Semester als Nicht-Semester anerkannt wird, wird alle Arbeit aus dem letzten Semester wohl umsonst gewesen sein.

Chiara Schöffers (soziales@asta-hildesheim.de) über Programme der finanziellen Unterstützung für Studierende in Not:

 

„Zunächst einmal freut es mich, dass die Corona-Überbrückungshilfe wieder beantragbar ist. Dabei kann man 100 bis 500€ monatlich beantragen. Der Antrag wird jedoch nur bewilligt, wenn man am Vortag der Antragstellung unter 500€ auf dem Konto hat. Zudem muss man jeden Monat einen neuen Antrag stellen. Die Antragstellungen sind noch bis März 2021 möglich über die folgende Website https://www.überbrückungshilfe-studierende.de/start.
Des Weiteren ist es möglich, dass man einen KfW-Studienkredit beantragt. Unabhängig von dem eigenen Einkommen und den der Eltern kann man bis zu 650€ monatlich bekommen. Da es ein Kredit ist, muss das Geld zurückgezahlt werden. Bis zum 31.12.2021 besteht aber ein Zinssatz von 0%.
Auch wenn dies Lösungen sind, wäre es natürlich schöner, wenn es Hilfen für Studierende mit weniger Konditionen gibt. Für Student:Innen, die in eine sehr akute Notlage geraten sind, könnte die Überbrückungshilfe trotzdem eine Lösung sein.
Solltet ihr Hilfe brauchen oder Fragen, könnt ihr euch gerne an mich wenden (soziales@asta-hildesheim.de) oder auch an das Studentenwerk.“

 

Wir hoffen, mit diesen Interviews ein bisschen Licht ins Dunkle bringen zu können. Welche Fragen und Themen beschäftigen und frustrieren euch und sollten öffentlich beantwortet werden? Schreibt uns eine Mail an kontakt@stupa-hildesheim.de oder über unsere Social-Media-Kanäle.