Ergänzende Beschlüsse zur Organisationssatzung vom 23.12.2021 (StuPa)

Ergänzende Beschlüsse zur Organisationssatzung vom 23.12.2021

„Die folgenden Beschlüsse des Studierendenparlaments (StuPa) werden
vor dem Hintergrund der Corona–Pandemie gefasst. Sie dienen dazu, die
Handlungsfähigkeit und Sicherheit des Studierendenparlaments und des
Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) in dieser Krisenzeit zu
gewährleisten. Die Beschlüsse gelten befristet für das  Wintersemester
2021/22. Sie müssen mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln
der Mitglieder des StuPa gefasst werden.

1. Sitzungen des StuPa und des AStA dürfen vollständig per
Videokonferenztechnik durchgeführt werden. Bei der Auswahl der
Videokonferenztechnik soll sich an die Empfehlungen der Stiftung
Universität Hildesheim gehalten werden.

2. Die nach der Organisationssatzung oder nach einer anderen Ordnung
der Studierendenschaft erforderliche persönliche Anwesenheit in einer
Sitzung (z. B. für die persönliche Vorstellung eines Finanzantrags
durch die antragstellende Person in einer Sitzung des StuPa) darf
durch die Zuschaltung der Person per Videokonferenztechnik ersetzt
werden. Hierunter fällt auch die persönliche Anwesenheit von
Parlamentsmitgliedern des Studierendenparlaments und des Allgemeinen
Studierendenausschusses.

3. Werden einzelne Mitglieder durch technische Verfahren, insbesondere
Videokonferenz hinzugeschaltet oder wird die Sitzung des
Studierendenparlaments vollständig auf diese Weise durchgeführt, ist
ein Beschluss gültig, wenn
1. alle auf der Sitzung anwesenden Mitglieder beteiligt wurden
2. mindestens die Hälfte der Mitglieder unmittelbar nach Aufforderung
der Redeleitung ihre Stimmen per Handzeichen abgegeben haben und
3. der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde.

4. Abstimmungen bzw. Wahlen, die nach der Organisationssatzung der
Studierendenschaft oder anderen Ordnungen der Studierendenschaft
geheim erfolgen müssten (z.B. Wahl des Vorsitzes des neuen StuPa, Wahl
der Mitglieder des AStA), werden durch ein elektronisches Verfahren
ersetzt. Die abgegebenen Stimmen werden von der unter Schweigepflicht
gestellten Wahlleitung vertraulich behandelt und nicht veröffentlicht.

5. Die Hochschulöffentlichkeit von Sitzungen des StuPa darf durch
Videokonferenztechnik ersetzt werden (Zuschaltung bei gewünschter
Teilnahme nach vorheriger Anmeldung).“

Ergebnis: 8 JA, 0 NEIN, 0 ENTHALTUNGEN.

Damit ist der Beschluss angenommen.

Solidarisch,

Euer Studierendenparlament