Ergänzende Beschlüsse zur Organisationssatzung vom 17.03.2021 Stupa

Ergänzende Beschlüsse zur Organisationssatzung vom 17.03.2021

Die folgenden Beschlüsse des Studierendenparlaments (StuPa) werden vor dem Hintergrundder CoronaPandemie gefasst. Sie dienen dazu, die Handlungsfähigkeit desStudierendenparlaments und des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) in dieserKrisenzeit zu gewährleisten. Die Beschlüsse gelten befristet für das Sommersemester 2021. Siemüssen mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder des StuPa gefasstwerden.1.Sitzungen des StuPa und des AStA dürfen vollständig per Videokonferenztechnikdurchgeführt werden, sofern keine Sitzung in Präsenz von der Universität Hildesheimgenehmigt wurde. Bei der Auswahl der Videokonferenztechnik soll sich an die Empfehlungender Stiftung Universität Hildesheim gehalten werden.2.Die nach der Organisationssatzung oder nach einer anderen Ordnung derStudierendenschaft erforderliche persönliche Anwesenheit in einer Sitzung (z. B. für diepersönliche Vorstellung eines Finanzantrags durch die antragstellende Person in einer Sitzungdes StuPa) darf durch die Zuschaltung der Person per Videokonferenztechnik ersetzt werden.Hierunter fällt auch die persönliche Anwesenheit von Parlamentsmitgliedern desStudierendenparlaments und des Allgemeinen Studierendenausschusses.3.Werden einzelne Mitglieder durch technische Verfahren, insbesondere Videokonferenzhinzugeschaltet oder wird die Sitzung des Studierendenparlaments vollständig auf diese Weisedurchgeführt, ist ein Beschluss gültig, wenn1. alle auf der Sitzung anwesenden Mitglieder beteiligt wurden2. mindestens die Hälfte der Mitglieder unmittelbar nach Aufforderung der Redeleitung ihreStimmen per Handzeichen abgegeben haben und3. der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde.4.Abstimmungen bzw. Wahlen, die nach der Organisationssatzung der Studierendenschaftoder anderen Ordnungen der Studierendenschaft geheim erfolgenmüssten (z.B. Wahl des Vorsitzes des neuen StuPa, Wahl der Mitglieder des AStA), werdendurch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Die abgegebenen Stimmen werden von der unterSchweigepflicht gestellten Wahlleitung vertraulich behandelt und nicht veröffentlicht.5.Die Hochschulöffentlichkeit von Sitzungen des StuPa darf durch Videokonferenztechnikersetzt werden (Zuschaltung bei gewünschter Teilnahme nach vorheriger Anmeldung).“Ja: 10 Stimmen Nein: 0 Stimmen Enthaltungen: 0 StimmenDamit istder Beschluss einstimmigmit der nötigen Mehrheitangenommen