Senat

Was ist der Senat und was bedeutet er für die Studierendenschaft?

Der Senat ist eines der zentralen Entscheidungsgremien der Universität und Teil der akademischen Selbstverwaltung. In ihm werden grundlegende Entscheidungen getroffen, die die Entwicklung der Hochschule langfristig prägen. Dazu zählen insbesondere Fragen der Studienstruktur, der Prüfungs- und Studienordnungen sowie übergeordnete strategische Ausrichtungen in Lehre und Forschung.

Dabei ist der Senat kein Organ der Studierendenschaft wie AStA oder StuPa, sondern ein Gremium der Universität selbst. Während AStA und StuPa die Interessen der Studierenden vertreten, Projekte organisieren und das studentische Leben aktiv mitgestalten, trifft der Senat gemeinsam mit Professor:innen, Mitarbeitenden und weiteren Statusgruppen verbindliche Entscheidungen für die gesamte Hochschule.

Diese Beschlüsse haben direkte Auswirkungen auf den Studienalltag. Im Senat wird beispielsweise darüber entschieden, wie Studiengänge aufgebaut sind, welche Prüfungsformen gelten oder wie sich die Lehre in Zukunft weiterentwickelt. Damit setzt der Senat die Rahmenbedingungen, unter denen Studium überhaupt stattfindet.

Gerade deshalb ist die studentische Vertretung im Senat von besonderer Bedeutung. Studierende bringen dort ihre Perspektiven in zentrale Entscheidungsprozesse ein und können frühzeitig Einfluss auf Entwicklungen nehmen, die alle betreffen. Gleichzeitig sind sie im Senat nur eine von mehreren Statusgruppen. Das bedeutet, dass es darauf ankommt, Positionen gut zu begründen, Allianzen zu bilden und Mehrheiten zu überzeugen, um konkrete Verbesserungen für Studierende zu erreichen.

Nach der letzten Wahl vertreten Frau Gersberg und Herr Neumann die Studierendenschaft erneut als studentische Mitglieder im Senat. Als Stellvertretungen wirken Herr Siemon und Herr Biel mit.

Eine Kontaktaufnahme ist unkompliziert möglich: Die studentischen Mitglieder des Senats können über das Kontaktformular (Mitglieder des Senats – Universität Hildesheim) oder das LSF (– Mitglieder des XXIV. Senats (7:2:2:2) Universität Hildesheim) erreicht werden.