Gremienübersicht der Universität Hildesheim

Liebe Studierende,

herzlich willkommen im Learnweb-Kurs „Gremienübersicht der Universität Hildesheim“. In diesem Kurs findet ihr die wichtigsten Informationen zu den verschiedenen Gremien aus der studentischen- und akademischen Selbstverwaltung. Zusätzlich habt ihr hier die Möglichkeit fragen zu hochschulpolitischen Themen zu stellen. Schaut dazu im Forum des Kurses vorbei und schreibt gerne eure Fragen, damit Ich diese bestmöglich beantworten kann.

Da in diesem Kurs sehr viele Informationen aufgelistet sind habe ich euch unter dem Schaubild zur Gremienübersicht ein Inhaltsverzeichnis hinterlegt, mit welchem ihr direkt zu den weiteren Infos zu einzelnen Gremien springen könnt. Um dies nutzen zu könnne müsst ihr vorher den gesamten Kurs aufklappen. Nutzt dafür die Option im oberen rechten Bereich des Kurses, falls die Links nicht funktionieren.

Liebe Grüße,

eurer AStA-Referent für Veranstaltungen & Politische Bildung,
Lennart Knop


Gremienübersicht der Universität Hildesheim


Gremien der studentischen Selbstverwaltung

20 Abs. 1: „1 Die Studierenden wirken an der Selbstverwaltung der Hochschule, insbesondere in den Ständigen Kommissionen für Lehre und Studium, mit. 2 Sie bilden die Studierendenschaft. 3 Die Studierendenschaft ist eine rechtsfähige Teilkörperschaft der Hochschule mit dem Recht der Selbstverwaltung. 4 Sie hat insbesondere die hochschulpolitischen, sozialen und kulturellen Belange der Studierenden in Hochschule und Gesellschaft wahrzunehmen. 5 Sie hat die Aufgabe, die politische Bildung der Studierenden und die Verwirklichung der Aufgaben der Hochschule zu fördern. 6 In diesem Sinne nimmt sie für ihre Mitglieder ein politisches Mandat wahr.“(Niedersächsisches Hochschulgesetz 2023)

Bedeutung: Die Universität ist dazu verpflichtet die Studierendenschaft in Entscheidungsprozesse zu relevanten Themen einzubeziehen. Dazu ist es zum einen festgelegt, dass Studierenden hochschulpolitischen Gremien wie z.B. dem Senat vertreten sein müssen. Zum anderen ist der Studierendenschaft die Organisation in eigenen Gremien ermöglicht, um ihre Interesse gegenüber der Universität geeint zu repräsentieren. Das geschieht z. B. über das Studierendenparlament.

Studentische Vollversammlung

Durchführung: 1x pro Semester (meist 6. Semesterwoche)
Nächster Termin:
Ort: i.d.R. Audimax und Musiksaal
Mitglieder: Alle immatrikulierten Studierenden
Partizipationsmöglichkeiten: Anwesenheit auf der Vollversammlung ermöglicht die Stimmabgabe. Anträge, welche von der Vollversammlung beschlossen werden sollen können von allen Studierenden vorher bei der Antragskommission vom AStA und StuPa eingereicht werden. Genaue Vorgehensweise wird vorher bekannt gegeben.
Möglichkeiten: Die Studentische Vollversammlung steht über allen studentischen Gremien. Sie kann über alles im Kontext von studentischer Hochschulpolitik entscheiden. Bei konkreten Ideen kann sich gern an die Antragskommission gewendet werden.
Vorgehen: Auf der Vollversammlung haben alle immatrikulierten rede-, stimm- und antragsberechtigt. Die Anträge können bis zu einem vorgegebenen Zeitpunkt in Form des Antragsformulares an Vollversammlung@asta-hildesheim.de eingereicht werden und werden dann von der Antragskommission (bestehend aus jeweils 3 AStA- und 3 StuPa-Mitgliedern) auf Diskriminierungsformen und Realisierungsmöglichkeit geprüft. Wenn diese angenommen wurden werden sie auf der Vollversammlung vorgestellt und diskutiert.

Studierendenparlament (StuPa)

Aktuell: Studierendenparlament 2024/25
Vorsitz: Lea Otto, Marcel Spark
Mitglieder: 17
Sitzungstermin: Vorlesungszeit: immer Mittwochs ab 18:00Uhr; Vorlesungsfreiezeit:Unregelmäßig Mittwochs ab 18:00Uhr
Sitzungsart: größtenteils hochschulöffentlich
Sitzungsraum: HC.G.0.07
Kontakt-E-Mail: Kontakt@stupa-hildesheim.de
Ausschüsse: AStA-Konzept-Ausschuss, Datenschutzausschuss, Ethikausschuss, Gender- und Queer-Ausschuss, Haushaltsausschuss, Öffentlichkeitsausschuss, Umwelt- und Nachhaltigkeits-Ausschuss, Verkehrsausschuss, Verwaltungsausschuss (weitere Informationen unter https://asta-hildesheim.de/ausschuesse/)
Aufgaben: Wahl und Kontrolle des AStA, Behandlung Interner- und Externer-Finanzanträge von Studierenden, Anerkennung von Fachschaftsvertretungen und Initiativen, Haushaltsplanung der Gelder der Studierendenschaft, Vertretung der Interessen der Studierendenschaft gegenüber der Universität und dem Präsidium uvm.
Teilhabemöglichkeiten: Alle immatrikulierten Studierenden können sich jeden Januar zur Wahl stellen. Weitere Informationen unter https://asta-hildesheim.de/wahlen/
Vorteile für Studierende: Unmittelbare Teilhabe an demokratischen Prozessen, Möglichkeit der Verbesserung des Studierendenlebens an der Uni Hildesheim, Priorisierung im LSF, (steuerfreie) Aufwandsentschädigungen für Teilnahme an wöchentlichen Sitzungen und Ausschüssen, bessere Chancen bei der Bewerbung auf ehrenamtsbasierte Stipendien, positiver Eintrag im individuellen Lebenslauf

Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)

aktuell: AStA 2023/24

Vorsitz: Viviane Sawicki, Peter Siemon

Mitglieder:  12

Sitzungsart: hochschulöffentlich

Sitzungsraum: HC.H.006 um 16:00 Uhr

Kontakt E-Mail: kontakt@asta-hildesheim.de

Referate: Finanzen (I + II), Gender und Queer (2 Referent*innen), Geschäftsführung, Anti-Rassismus und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Interne und Externe Kommunikation, Kultur und Politische Bildung, Mobilität und Nachhaltigkeit, Empowerment BiPo, Soziales (2 Referent*innen)

Teilhabemöglichkeiten: Alle immatrikulierten Studierenden können sich einmal im Jahr zur Wahl stellen. Wahlen finden je nach AStA-Konzept i.d.R. im Juli 2024 statt.

Aufgaben: Monatsberichte/Rechenschaftsberichte, regelmäßige Teilnahme an AStA-Sitzungen, Sprechstunde wahrnehmen

Vorteile für Studierende: Ausbau von Verantwortungsfähigkeit, besseres Verständnis politischer Vorgänge, Stipendium durch Ehrenämter (z. B. Lore-Auerbach), Verlängerung des BAföG, finanzielle Entlastung


Fachschaftsvertretungen

Teilhabemöglichkeiten: Alle immatrikulierten Studierenden

Mitglieder: Mindestens drei immatrikulierte Studierende des jeweiligen StudienfachesAufgaben: Anlaufstelle für Probleme im Studiengang oder Studienfach, Organisation von Veranstaltungen (beispielsweise Einführungswoche oder Absolvierendenfeiern), regelmäßige Teilnahme an Sitzungen, Vertretung der Studierenden des Fachbereichs, Gründung von AGs

Vorteile für Studierende: Vernetzung im Studiengang, Gemeinschaft, Engagement für Kommiliton*innen, nach 3 Semestern kann eine Ehrenamtsbescheinigung beantragt werden, niedrigschwellige politische Partizipation.

Aktuell bestehende Fachschaftsvertretungen:

Fachbereich 1:

o   FSV Erziehungswissenschaft (fserzwis@uni-hildesheim.com)

o   FSV Psychologie (Pädagogische Psychologie) (fspsychologie@uni-hildesheim.de)

o   FSV SOP (Sozial- & Organisationspädagogik) (fssop@uni-hildesheim.de)

o   FSV Sport (SportFachschaft@gmx.de) (nicht vom StuPa anerkannt)

Fachbereich 2:

o   FSV IKM (Inszenierung der Künste und Medien) (fsikm@uni-hildesheim.de)

o   FSV KSKJ (Kreatives Schreiben & Kulturjournalismus) (fs-kskj-lsl@uni-hildesheim.de)

o   FSV KV (Kulturvermittlung) (fskv@uni-hildesheim.de)

o   FSV Kulturwissenschaften und ästhetische Praxis (kuwi-fachschaft@uni-hildesheim.de)

o   FSV SK (Szenische Künste) (fs-sk@uni-hildesheim.de)

o   Fachschaft Philosophie (fsphil@uni-hildesheim.de)

o   FSV AG Musik (musikag@uni-hildesheim.de)

o   FSV KuWi Kunst (fs-kuwi-kunst@uni-hildesheim.de)

Fachbereich 3:

o   FSV I-Plus (IFK, IKÜ, IIM) (iplus@uni-hildesheim.de)

Fachbereich 4:

o   FSV Informatik (fs_winf@uni-hildesheim.de)

o   FFSV Umwelt (fsumwelt@uni-hildesheim.de)

o   FSV Wirtschaft (fsv.wirtschaft@asta-hildesheim.de)

Lehramt:

o   FSV Bio (fsbio@uni-hildesheim.de)

o   FSV Chemie (fschemie@uni-hildesheim.de)

o   FSV Deutsch fsdeutsch@uni-hildesheim.de)

o   FSV Englisch (fs-englisch@uni-hildesheim.de)

o   FSV Ev. Theologie (fsev@uni-hildesheim.de)

o   FSV Geographie (fsgeo@uni-hildesheim.de)

o   FSV Geschichte (fsgeschichte@uni-hildesheim.de)

o   FSV Sachunterricht (fsv-sachunterricht@uni-hildesheim.de)

o   FSV Kath. Theologie (kaththeo@uni-hildesheim.de)

o   FSV Kunst (fskunst@uni-hildesheim.de)

o   FSV Mathe (fsmathe@uni-hildesheim.de)

o   FSV Sozialwissenschaften (fssowi@uni-hildesheim.de)

o  FSV UNIsono (Musik im Lehramt) (unisono@uni-hildesheim.de)


Studentische Initiativen

Mitglieder: mindestens zwei immatrikulierte Studierende
Möglichkeiten: Realisierung kultureller, sozialer und ökonomischer Interessen zum Wohl der Studierendenschaft, Bereitstellung eines Etats (mind. 125€ pro Semester) und dessen freie Verwendung, Buchung von Räumen der Uni für Treffen usw., Nutzung der Infrastruktur des Allgemeinen Studierendenausschusses
Aufgaben: Alle Einnahmen müssen in den Haushalt der Studierendenschaften fließen, jährliche Rückmeldung vor dem StuPa, Vorlegen eines Rechenschaftsberichts, eine Mitgliederliste muss geführt und dem Asta vorgelegt werden (§26 OS Abs. 9+11)

Bestehende Initiativen (Stand WiSe 2023/24):

–          AG BoKuHiLa

–          AkHi

–          Awarness*

–          BIPoC Hocschulgruppe

–          BokuHila

–          Campusfest

–          ESN

–          Fazze

–          First generation student

–          FLINTA*chen

–          Friedeninitiativen

–          Forum Szenische Praxis

–          Honoris causa

–          Inklusiv

–          Kritik & Psychologien

–          Masterball Lehramt

–          Muslimische Hochschulgemeinde

–          NERV

–          ÖkoLogisch

–          Open Science Hildesheim

–          Pen and Paper Initiative

–          Performance Arts

–          PROBE: Bühne Hildesheim

–          Raices

–          SDS

–          SMD

–          Studentenmission

–          Vermittlungswerkstatt

–          Welcome Back


Gremien der akademischen und studentischen Verwaltung


Senat

Aufgaben (ergeben sich aus §41 NHG):
  • Beschluss der Ordnungen der Universität Hildesheim (wenn NHG oder FBR nicht zuständig sind)
  • Anpassung der Grundordnung der Universität
  • Entwicklungsplanung der Universität (z.B. Strategieprozess)
  • Stellungnahme zu allen Selbstverwaltungsangelegenheiten (z.B. Schaffung von Fachbereichen oder Studiengängen)
  • Abnahme der Rechenschaft des Präsidiums
  • Ernennt und bestellt die Hochschulleitung
Zusammensetzung der stimmberechtigten Mitglieder:
  • 7 Professor*innen
  • 2 wissenschaftliche/künstlerische Mitarbeitende
  • 2 Mitarbeitende aus Technik und Verwaltung
  • 2 Studierende (Stimmen zählen bei Angelegenheiten zur Bewertung der Lehre doppelt)
Wahl: Interessierte können sich je nach Statusgruppe in der Universitäts-Wahl im Januar für das Amt bewerben und zur Wahl stellen.
 
 
Sitzungen: i.d.R. einmal Monatlich in N426 (Senatssitzungssaal) – teilweise hochschulöffentlich

  • Senatskommissionen

    Senatskommissionen

    Der Senat bildet für verschiedene uniersitätsrelevante Themen Kommissionen, welche diese intensiver und unbürokratischer bearbeiten können. Die Kommissionen müssen sich selbstständig Konstituieren, Mitglieder wählen und sind dem Senat rechenschaftspflichtig.

    Aktuelle Senatskommissionen: Zentrale Kommission für Qualitätsmanagement, Forschungskommission, Förderkommission, Kommission für Gleichstellung, Kommission für Studienqualitätsmittel, Ethikkommission, Ständige Senatskommission Lehramt, Bibliothekskommission, Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis.
    Zusammensetzung der Kommissionen: grundsätzlich setzen sich die Kommissionen in einem Verhältnis von 4:2:2:2 (4 Professor*innen, 2 wissenschaftlichen/künstlerischen Mitarbeitenden, 2 Mitarbeitende aus Technik und Verwaltung und 2 Studierenden). Teilweise weichen die Zusammensetzungen aber auch von den Standards ab. Eine Ausnahme bildet dabei die Kommission für Studienqualitätsmittel in welcher Studierende die Möglichkeit haben alle Entscheidungen zu blockieren bzw. durchzubringen, da das Verhältnis dort 6:2:1:1 (6 Studierende, 2 Professor*innen und jeweils eine Person aus MTV und wiss./künstlerischen Mitarbeitern) ist.
    Wahl: Der Senat bildet die Kommissionen. Wenn Mitglieder aus diesen zurücktreten oder z.B. aus dem Studium ausscheiden werden meist Rundmails geschickt, welche Anprechpartner*innen für die Bewerbung beinhaltet.

    Fachbereichsräte

    Die Universität Hildesheim hat zur Zeit 4 Fachbereiche, welche durch die lose Koppelung im universitären System viel Entscheidungsfreiheit auf Fachbereichsebene haben. Die lose Koppelung bedeutet dabei, dass Prozesse schwieriger top-down, also von der Hochschulleitung vorgegeben, gesteuert werden können. Damit soll gewährleistet werden, dass die einzelnen Fachbereiche und auch Institute ihre Mittel und Prioritäten nach eigenen Bedüfnissen setzen können.

    Aktuelle Fachbereiche:
    Fachbereich 1: Erziehungs- und Sozialwissenschaften
    Fachbereich 2: Kulturwissenschaften und Ästhetische Kommunikation
    Fachbereich 3: Sprach- und Informationswissenschaften
    Fachbereich 4: Mathematik, Naturwissenschaften, Wirtschaft & Informatik

    Fachbereichsräte:
    Die Fachbereichsräte fungieren als eine Art Senat für die einzelnen Fachbereiche. Sie bilden ebenfalls individuelle Kommissionen und wählen einen Vorsitz (auch Dekan *in genannt). Ein weiteres wichtiges Amt, welches vom Fachbereichsrat bestimmt wird sind die Studiendekan*innen, welche hauptverantwortlich für die Lehre im Fachbereich sind.
    Aktuelle Dekan*innen:
    Fachbereich 1: Prof. Dr. Janna Teltemann
    Fachbereich 2: Prof. Dr. Julius Heinicke
    Fachbereich 3: Prof. Dr. Beatrix Kreß
    Fachbereich 4: Prof. Dr. Julia Rieck
    Zusammensetzung: Fachbereichsräte setzen sich aus den Statusgruppen mit 7:2:2:2 zusammen. Es sind also 7 Professor*innen, 2 wiss./künstl. Mitarbeitende, 2 Studierende und 2 Mitarbeitende aus Technik und Verwaltung.
     
    Wahl in eine Fachbereichsrat: Die Wahl in einen FBR findet im Januar mit der Uni-Wahl statt. Dabei können alle immatrikulierten Studierenden sich für das Amt aufstellen und wählen lassen.

    Fachbereichskommissionen

    Fachbereichsräte können, so wie der Senat, für relevante Themen Kommissionen bilden. Dabei können die Themen je nach Fachbereich gewählt werden. Es gibt einige Kommissionen, welche gebildet werden müssen, wie z.B. die Studienkommissionen. Grundsätzlich sind die FBR aber frei darin, welche Kommissionen gebildet werden.
    Wahl: Die Kommissionen werden von den Fachbereichsräten gebildet. Wenn Mitglieder ausscheiden werden neue Mitglieder gesucht und meist von den Instituten kontaktiert.

    Wahlausschuss

    Aufgabe: §2 Abs. 1 der Wahlordnung der Universität Hildesheim:
    „Der Wahlausschuss überwacht die Ordnungsmäßigkeit der Wahlen der Kollegialorgane und ist für diese Wahlen in Zusammenarbeit mit der Wahlleitung verantwortlich. Er entscheidet Zweifelsfragen bei der Wahlhandlung und Stimmenauszählung, stellt das Wahlergebnis fest und entscheidet über Wahleinsprüche.“

    Zusammensetzung: 2:2:2:2 (2 Professor*innen, 2 wiss./künstl. Mitarbeitende, 2 Studierende, 2 Mitarbeitende aus Technik und Verwaltung)
    Wahl: Der Wahlausschuss wird im Sommersemster vom Senat gebildet. Die Amtszeit der Mitglieder beginnt mit dem folgenden Wintersemester und geht 2 Jahre.

    Gremien der akademischen Selbstverwaltung

    Hier der Link zum aktuellen Organigram der Universität Hildesheim. Darin finden Sie die aktuelle Besetzung des Präsidiums und die Dekan*innen und Institutsleitungen.

    https://www.uni-hildesheim.de/organigramm/


    Stiftungsrat

    Geschäftsführung und Vorsitz:

    – Geschäftsführung: Dr. Johanna Jobst

    – Vorsitz: Dr. Uwe Thomas

    Mitglieder:

    – Insgesamt 7 stimmberechtigte Mitglider

    Fünf mit dem Hochschulwesen vertraute, der Universität nicht angehörende Personen vornehmlich aus Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur oder weiteren gesellschaftlich relevanten Bereichen, die im Einvernehmen mit dem Senat der Universität vom Fachministerium bestellt werden und aus wichtigem Grund von diesem wieder entlassen werden können. Ein Mitglied der Hochschule, das vom Senat der Hochschule gewählt wird

    – Ein*e Vertreter*in des Fachministeriums

    Beratend:

    – Mitglieder des Präsidiums

    – Ein*e Vertreter*in der Studierendenschaft -> Wird vom Studierendenparlament gewählt.

    – Gleichstellungsbeauftragte

    – Mitglied der Personalvertretung

    (1)   Die Mitglieder nach Satz 2 Nrn. 1 und 2 sind ehrenamtlich tätig und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Davon unberührt bleibt die Bindung der Stiftung an Weisungen des Fachministeriums bei der Durchführung von Bundesgesetzen, die das Land im Auftrag des Bundes ausführt, sowie bei der Ausübung der Rechtsaufsicht über die Universität als Körperschaft des öffentlichen Rechts.

    (2)   Die Amtszeit der ehrenamtlichen Mitglieder des Stiftungsrats beträgt drei Jahre. Wiederholte Bestellung ist zulässig.

    (3)   Scheidet ein Mitglied aus, so wird das neue Mitglied alsbald nach dem Ausscheiden bestellt. Bis dahin führt das ausgeschiedene Mitglied seine Geschäfte als Mitglied des Stiftungsrats fort.

    (4)   Die ehrenamtlichen Mitglieder des Stiftungsrats erhalten Ersatz ihrer Reisekosten und sonstiger angemessener Auslagen. Sie können eine Aufwandsentschädigung erhalten.

    (5)   Die Mitglieder des Präsidiums, eine Vertreterin oder ein Vertreter der Studierendenschaft, die Gleichstellungsbeauftragte und ein Mitglied der Personalvertretung nehmen in der Regel an den Sitzungen des Stiftungsrats beratend teil. Der Stiftungsrat kann weitere Personen zu seinen Sitzungen hinzuziehen.

    Aufgaben (gem. § 60 Abs. 2 NHG):

    Der Stiftungsrat berät die Hochschule, beschließt über Angelegenheiten der Stiftung von grundsätzlicher Bedeutung und überwacht die Tätigkeit des Präsidiums der Stiftung. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:

    1.      Ernennung oder Bestellung und Entlassung der Mitglieder des Präsidiums der Hochschule

    2.      Entscheidung über Veränderungen und Belastungen des Grundstockvermögens sowie die Aufnahme von Krediten

    3.       Zustimmung zur Entwicklungsplanung der Hochschule und zum Wirtschaftsplan der Stiftung

    4.      Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Präsidiums

    5.      Feststellung des Jahresabschlusses sowie Entlastung des Präsidiums der Stiftung

    6.      Zustimmung zur Gründung von Unternehmen oder zur Beteiligung an Unternehmen durch die Stiftung

    7.      Rechtsaufsicht über die Hochschule

    8.      Beschluss von Änderungen der Stiftungssatzung sowie Erlass, Änderung und Aufhebung anderer Satzungen der Stiftung

    Der Stiftungsrat beschließt die Ausgestaltung des Dienstsiegels.

    (2) Der Stiftungsrat kann für bestimmte Aufgaben Beiräte einrichten, die seiner Beratung dienen.

    § 9 Innere Ordnung des Stiftungsrats

    (1) Der Stiftungsrat wählt aus der Gruppe der Mitglieder nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.

    (2) Der Stiftungsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder, darunter entweder die oder der Vorsitzende oder die Stellvertreterin oder der Stellvertreter anwesend ist. Soweit durch Rechtsvorschrift Abweichendes nicht bestimmt ist, fasst der Stiftungsrat seine Beschlüsse mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Mitglieds den Ausschlag, das den Vorsitz führt. Eine schriftliche oder fernschriftliche Beschlussfassung ist zulässig, wenn kein Mitglied diesem Verfahren widerspricht.

    (3) Die oder der Vorsitzende beruft die Sitzungen des Stiftungsrats ein. Jährlich sollen mindestens zwei Sitzungen stattfinden. Über jede Sitzung ist eine Niederschrift zu fertigen, die von dem Mitglied, das den Vorsitz geführt hat, und einem weiteren Mitglied zu unterzeichnen ist.

    (4) Der Stiftungsrat gibt sich eine Geschäftsordnung.


Präsidium

Präsidium§ 10 NHG Präsidium

(1) Das Präsidium führt die laufenden Geschäfte der Stiftung, bereitet die Beschlüsse des Stiftungsrats vor und führt diese aus. Es entscheidet über den Abschluss einer Zielvereinbarung nach § 1 Abs. 3 NHG. In wichtigen Angelegenheiten unterrichtet das Präsidium den Stiftungsrat.

(2) Die Präsidentin oder der Präsident vertritt die Stiftung nach außen.

(3) Entscheidungen über Billigkeitsleistungen der Stiftung, Verträge mit Mitgliedern der Organe der Stiftung und mit Mitgliedern und Angehörigen der Universität als Körperschaft des öffentlichen Rechts, die Veränderung von Verträgen, der Abschluss von Vergleichen sowie die Stundung, die Niederschlagung und der Erlass von Ansprüchen sind durch zwei Mitglieder des Präsidiums zu treffen. Diese können die Aufgaben nach Satz 1 auf Bedienstete der Stiftung übertragen.

Aktuelle Mitglieder:

Präsidentin: Prof. Dr. May-Britt Kallenrode

Hauptberuflicher Vizepräsident für Verwaltung und Finanzen: Dr. Matthias Kreysing

Hauptberuflicher Vizepräsident für Studium, Lehre und studentische Belange: Prof. Dr. Jürgen Sander

Vizepräsidentin für internationales und Chancengleichheit: Prof. Dr. Bettina Kluge

Vizepräsidentin für Forschung und WissenschaftlerInnen in der Qualifikationsphase: Prof. Dr. Christina Bermeitinger

Weitere Informationen: https://www.uni-hildesheim.de/organe-und-gremien/praesidium/