Die Studierenden der Universität Hildesheim sind als verfasste Studierendenschaft zusammengefasst. Das heißt, dass das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) den Studierenden als Teilkörperschaft öffentlichen Rechts das Recht der Selbstverwaltung gibt. Jede*r Studierende ist automatisch Mitglied der verfassten Studierendenschaft.
In folgenden Gremien wird die Selbstverwaltung der Studierendenschaft wahrgenommen: