Liebe Alle,
heute soll es weiter gehen mit der Beitragsreihe zu den verschiedenen Stipendien, die man so erwerben kann. Dazu gehören auch Initiativen die konfessionell, dass heißt an einen Glauben gebunden sind. Die größten dieser Initiativen sind das Avicenna Studienwerk e.V. (muslimisch), die Cusanuswerke e.V. (katholisch), der Ernst Ludwig Ehrich e.V. (jüdisch) und das Evangelische Studienwerk e.V. Villigst. Um diese vier Studienwerke und was genau ihr für eine Bewerbung braucht soll es im folgenden gehen.
Im Allgemeinen gilt aber für alle, dass ihr den Glauben des jeweiligen Studienwerkes teilen solltet.
Muslimisch orientiert: Avicenna – Studienwerk e.V.
Die Gründung des Avicenna-Studienwerks geht auf eine gemeinsame Initiative von Beschir Hussain und Matthias Meyer zurück. Beide wurden während ihres Studiums durch Stipendien renommierter Stiftungen unterstützt. In der Förderung begabter muslimischer Studierender und Promovierender erkannten sie eine große Notwendigkeit und entwickelten die Idee, ein muslimisches Begabtenförderungswerk aufzubauen.
Bei der Avicenna gibt es zum einen ein ideelles Förderprogramm. Dieses besteht aus:
Katholisch orientiert: Cusanuswerke e.V.
Das Leitbild der Cusanuswerke sieht folgendermaßen aus:
„Die Bischöfliche Studienförderung Cusanuswerk ist das Begabtenförderungswerk der katholischen Kirche in Deutschland im Rahmen staatlicher Begabtenförderung.
Wir haben den Auftrag, herausragend begabte katholische Studierende und Promovierende in der Breite aller Studienrichtungen ideell und finanziell zu fördern. Die Geförderten sollen befähigt werden, ihre Talente und ihr Gestaltungsvermögen in christlicher Verantwortung dort einzubringen, wo die Zukunft des Gemeinwesens entschieden wird: in Staat, Gesellschaft und Familie, Wissenschaft und Kirche, Wirtschaft, Kultur und Medien.
Wir wählen Studierende und Promovierende aus, die ihren christlichen Glauben leben, in ausgeprägtem Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl handeln und hervorragende akademische Leistungen erwarten lassen. Mit jeder Aufnahmeentscheidung setzen wir unser Vertrauen in einen jungen Menschen, der seine Begabung als Geschenk und Aufgabe wahrnimmt. […]“
Die ideelle Förderung des Cusanuswerks umfasst eine Vielzahl von Bildungsveranstaltungen, die über die Grenzen des eigenen Fachs hinausführen. Die Auseinandersetzung mit aktuellen Themen, die Begegnung mit anderen Biografien und die Beschäftigung mit dem christlichen Glauben greifen dabei ineinander.
Das Geistliche Programm bietet darüber hinaus unterschiedliche Formen von Besinnungstagen und Exerzitien an verschiedenen Orten in Deutschland und der Welt.
Das Cusanuswerk bietet Studierenden und Promovierenden eine monatliche finanzielle Förderung. In der Studienförderung besteht diese aus einem monatlichen, nicht rückzuzahlenden Stipendium in Anlehnung an das BAföG und einer Studienkostenpauschale, in der Promotionsförderung aus einem einkommensunabhängigen Stipendium und einer Forschungskostenpauschale. Das Stipendium wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gewährt.
Bei dem Cusanuswerk wird in der finanziellen Förderungen zwischen Universitäten, Fachhochschulen, Kunsthochschulen und Musikhochschulen unterschieden. Im folgenden werde ich aber nur die Bewerbung an Universitäten näher erläutern. Die anderen Förderungen findet ihr auf der Website.
Voraussetzungen für Studierende von Universitäten:
- hervorragende fachliche Leistungen und interdisziplinäres Interesse
- ausgeprägtes gesellschaftliches Verantwortungsbewusstsein, ehrenamtliches Engagement, Kreativität, Offenheit und Reflexionsvermögen
- Mitgliedschaft in der katholischen Kirche (für Bewerberinnen und Bewerber, die einer nicht-unierten orthodoxen oder altorientalischen Kirche angehören, ist eine Bewerbung nach Einzelfallprüfung möglich), ein gelebter christlicher Glaube und die Bereitschaft, die Kirche mitzugestalten
- deutsche Staatsangehörigkeit; ausländische Studierende können zum Auswahlverfahren zugelassen werden, wenn sie nach § 8 Abs. 1-3 des BAföG Ausbildungsförderung erhalten können
Bitte beachten Sie: Hier geht es um die grundsätzliche Berechtigung, Fördermittel zu beziehen, nicht darum, ob Sie persönlich aufgrund der Einkommensverhältnisse Ihrer Eltern tatsächlich BAföG erhalten oder erhalten würden! - Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1 (nachgewiesen durch Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife (an einer deutschen Schule erworben), DSH 2 und höher, Goethe-Zertifikat C1/ C2, Test DaF (mind. 4/5), Telk C1 Hochschule, UNICert III oder Feststellungsprüfung mit mindestens ausreichender Abschlussnote im Fach Deutsch)
- Abitur oder Hochschulzugangsberechtigung, die zum Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule berechtigt
- Immatrikulationsbescheinigung
Bewerbung
Um zum Auswahlverfahren zugelassen zu werden, bewerben Sie sich über das untenstehende Online-Formular. Alternativ können Schulen, Vertreterinnen und Vertreter aus der Hochschullehre oder der Hochschulseelsorge und Altcusanerinnen und Altcusaner Studierende für das Verfahren vorschlagen (Formulare im Download-Bereich rechts, Vorschlagsformular für Altcusaner/innen s. Interne Seiten). Selbstbewerbungen und Vorschläge sind jederzeit möglich. Sie werden im weiteren Verfahren gleichberechtigt behandelt.
Bewerbungsprozess
Das Auswahlverfahren gliedert sich in zwei Teile: eine Vorauswahl von Juli bis Ende Oktober/Anfang November und das Hauptverfahren ab Anfang November. Studierende der Angewandten Künste werden darüber hinaus aufgefordert, ein Portfolio zusammenzustellen, das ihnen die Chance eröffnet, sich mit ihren aktuellen Projekten und Arbeitsschwerpunkten vorzustellen.
Ein interdisziplinär zusammengesetztes Gremium von Hochschullehrerinnen und -lehrern sowie Vertreterinnen und Vertretern aus der Hochschulpastoral und der Geschäftsstelle des Cusanuswerks trifft auf einer Auswahlsitzung Ende März/Anfang April die Entscheidung über die Auswahl.
Ab Ende Mai verschicken wir an alle bereits registrierten und zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber per E-Mail einen Bewerberrundbrief mit detaillierten Informationen zum weiteren Verfahrensablauf.
Termine und Fristen
Anmeldeschluss für Selbstbewerbungen ist der 1. August 2021. Nach dieser Frist gestellte Anträge werden im darauffolgenden Jahr berücksichtigt. Zu Beginn der zweiten Augustwoche werden die Unterlagen für die Vorauswahl einzureichen sein.
Jüdisch orientiert: Ernst Ludwig Ehrich e.V.
Das ELES stellt sich folgendermaßen vor:
„Das Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk (ELES) wurde 2009 als zwölftes vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördertes Studienwerk durch die damalige Ministerin für Bildung und Forschung, Annette Schavan, und die damalige Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland, Charlotte Knobloch eröffnet. Seit der Aufnahme seiner ersten Stipendiat*innen im Jahr 2010 hat ELES dank des BMBF inzwischen rund 900 besonders begabte jüdische Studierende und Promovierende finanziell und ideell unterstützen dürfen.
Dabei ist ELES zugleich zu einem zentralen Ort innerjüdischer Reflexion und Entwicklung geworden. ELES fördert Jüdinnen und Juden aller Denominationen – von orthodox bis liberal, von masorti bis säkular. Dieses Zusammenkommen aller religiösen und auch nicht-religiösen Strömungen des Judentums ist einmalig, nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. Für unsere Stipendiat*innen bietet ELES einen Raum, in dem Jüdinnen und Juden keine Minderheit sind, und in dem sie die Herausforderungen der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland und Europa gemeinsam reflektieren können. […]“
Das Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk vergibt Stipendien an besonders begabte und engagierte jüdische Studierende und Promovierende sowie Promovierende mit einem fachlichen Bezug zum Judentum. Neben der finanziellen Unterstützung ist ihnen die ideelle Förderung besonders wichtig. Das Veranstaltungsprogramm des Studienwerks bietet viele Gelegenheiten, die eigene jüdische Identität zu reflektieren und zugleich Verantwortung für die Gesamtgesellschaft zu übernehmen. In das Programm der ideellen Förderung bringen die Stipendiat*innen sowohl ihre fachlichen Kenntnisse als auch ihre persönliche Geschichte ein.
Studierendenförderung
Stipendiat*innen in der Studierendenförderung erhalten ein Stipendium von maximal 752 Euro im Monat; darüber hinaus wird eine Studienkostenpauschale in Höhe von 300 Euro gewährt.
Die Berechnung der Stipendien erfolgt auf der Basis der Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Um den Förderungsbedarf zu ermitteln, werden das Einkommen und Vermögen der/des Stipendiat*in, der Eltern und gegebenenfalls der/des Partner*in berücksichtigt. Eine Förderung wird zunächst für ein Jahr gewährt. Die Maximalförderdauer orientiert sich an der Regelstudienzeit.
Voraussetzungen
- Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Universitäten, Technischen Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Fachhochschulen sowie Kunstakademien, Kunsthochschulen und Musikhochschulen in Deutschland, in einem EU-Mitgliedsland oder in der Schweiz zugelassen werden. Abiturient*innen können sich ebenfalls bewerben.
- Bewerber*innen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch mindestens fünf Semester Studienzeit bis zum Erreichen der Förderungshöchstdauer nach BAföG, die der Regelstudienzeit entspricht, vor sich haben.
- Für Studierende in einem Bachelorstudiengang wird in diese Regelstudienzeit auch die sich an den Bachelor anschließende viersemestrige Masterphase eingerechnet.
- Bewerbungen für den Master sind möglich. ELES fördert nur viersemestrige Master. Die Bewerbung muss vor Beginn des Masterstudiums erfolgen.
- Die Zeit zwischen der Beendigung des Bachelorstudiums und der Aufnahme eines Masterstudiums ist für die Dauer von bis zu vier Monaten förderfähig, wenn sie nachweislich für ideelle Fördermaßnahmen genutzt wird. Bereits im Bachelor von ELES geförderte Stipendiat*innen können die Weiterförderung im Master beantragen.
- Zugehörigkeit zu einer jüdischen Gemeinschaft
Erwartungen
- überdurchschnittliche Schul- und Studienleistungen
- Einsatz darüber hinaus: in jüdischen Gemeinden, im sozialen Bereich, in der Jugendarbeit, in studentischen Organisationen oder im gesellschaftlichen Umfeld.
- Nach der Aufnahme in die Förderung sollen sich die Stipendiat*innen regelmäßig mit den Vertrauensdozent*innen austauschen und sich nach dem Ende der Förderung aktiv im Alumni-Netzwerk des Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerks beteiligen. Wir erwarten ein hohes Maß an Beteiligung an der ideellen Förderung und Engagement innerhalb der stipendiatischen Strukturen.
Bewerbungsfristen
- Die Bewerbungsfristen für die Studierendenförderung enden am 30. April für die Aufnahme zum Wintersemester und am 31. Oktober für die Aufnahme zum Sommersemester.
- Bewerbungen für die Aufnahme zum Sommersemester 2022 sind ab 1. Oktober 2021 ausschließlich über unser Online-Bewerbungsportal möglich.
- Die Auswahlseminare finden jeweils im August und im Februar statt.
Evangelisch orientiert: Evangelisches Studienwerk e.V. Villigst
Das Leitbild des Evangelischen Studienwerk e. V. Villigst sieht folgendermaßen aus:
„Das Evangelische Studienwerk Villigst nimmt christliche Weltverantwortung im Bereich der Begabtenförderung wahr. Dabei geht das Evangelische Studienwerk davon aus, dass Begabung mit besonderen intellektuellen und kreativen Kompetenzen dazu verpflichtet, diese sozial, zukunftsorientiert und in offenen gemeinschaftlichen Bezügen einzusetzen. Unsere komplexe und widerspruchsreiche Gesellschaft braucht engagierte Intellektuelle und Entscheidungsträger*innen, die fachliches, fachübergreifendes und politisches Urteilsvermögen verbinden.
Individuelle Bildung und die Bereitschaft, sich mit den modernen gesellschaftlichen Fragestellungen und Wissensentwicklungen ethisch reflektiert auseinander zu setzen, sind dafür eine unverzichtbare Voraussetzung. Das Evangelische Studienwerk fördert junge Menschen, die bereit sind, sich im Geist protestantischer Tradition diesen Zukunftsherausforderungen auf allen gesellschaftlichen Gebieten zu stellen.“
Das Studienwerk bietet den Stipendiat*innen nach eigenen Angaben eine umfassende individuelle Begleitung, ein vielseitiges interdisziplinäres Bildungsangebot und die Chance zur Mitbestimmung auf allen Ebenen. Die finanzielle Förderung orientiert sich am BAföG und umfasst bis zu 752 Euro monatlich zuzüglich 300 Euro Studienkostenpauschale sowie viele weitere Leistungen, beispielsweise für Auslandsaufenthalte.
Für ihre Förderung suchen sie engagierte junge Menschen mit Begeisterung für das eigene Fach und guten Leistungen in Schule und/oder Studium. Bewerber*innen sollten außerdem soziale Kompetenzen, kritisches Reflexionsvermögen und ein ausgeprägtes Interesse an fachübergreifenden, gesellschaftlichen, religiösen und politischen Fragestellungen mitbringen.
Außerdem habe ich diesen Absatz auf der Website gefunden:
„Ausdrücklich zur Bewerbung einladen möchten wir Personen aus Nichtakademikerelternhäusern und von Fachhochschulen.“
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedslandes, der Schweiz oder eine Förderberechtigung nach §8 BAföG.
- Mitglied einer evangelischen Kirche. Sie können sich gerne auch bewerben, falls dies nicht zutrifft. In diesem Fall wird nach Eingang Ihrer Bewerbung ein Zulassungsausschuss über Ihr Motivationsschreiben und Ihre Bewerbung beraten und über eine Zulassung zu den Vorauswahlen entscheiden. Ausschlaggebend für die Entscheidung ist in erster Linie Ihr Motivationsschreiben, das daher ein wichtiges Dokument darstellt.
- Ehrenamtliches Engagement (z. B. in Kirche, Politik, Gesellschaft,… ) oder Engagement für die Familie und/oder ihr soziales Umfeld (Übersetzungstätigkeiten, Behördengänge, Pflege, Betreuung,…) nachweisen; und Ihre fachliche Eignung für das (geplante) Studium belegen.
- Sie besitzen oder erhalten in Kürze eine gültige Hochschulzugangsberechtigung (z. B. die Fach- oder Allgemeine Hochschulreife).
- Ihr (geplanter) Studiengang ist ein Vollzeitstudiengang an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule. Wir fördern keine Teilzeitstudiengänge, duale oder ausbildungsintegrierte Studiengänge.
- Zum Zeitpunkt der Bewerbung haben Sie das 3. Fachsemester noch nicht überschritten. Bei mehreren Studienfächern zählt immer das höchste Fachsemester. Es ist nicht möglich, sich nur für die Förderung eines Masters zu bewerben.
- Sie haben noch kein abgeschlossenes Studium.
Darüber hinaus gelten folgende Regelungen:
- Wenn Sie älter als 35 Jahre sind, reichen Sie bitte ergänzend einen Sonderantrag ein.
- Wir fördern auch Studierende mit deutscher Staatsangehörigkeit, die an Hochschulen in der EU oder der Schweiz studieren (möchten).
- Wir fördern auch Studierende mit Staatsangehörigkeit eines Mitglieds-/ Beitrittslandes der EU, der Schweiz oder Förderberechtigung nach §8 BAföG, wenn sie an einer Hochschule in Deutschland studieren (möchten).
- Bewerber*innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 nachweisen; (anerkannt werden: Abitur oder Fachhochschulreife (an einer deutschen Schule erworben), DSH 2 und höher, Goethe-Zertifikat C1/ C2, Test DaF (mind. 4/5), Telk C1 Hochschule, UNICert III, Feststellungsprüfung mit mindestens ausreichender Abschlussnote im Fach Deutsch)
- Wenn Sie für mehr als einen Studiengang eingeschrieben sind (Doppel- oder Parallelstudium), können Sie nur für einen Studiengang gefördert werden und sich auch nur für eine Förderung des zuerst begonnenen Studiengangs bewerben. Für die Berechnung des Förderzeitraums gilt die Semesterzahl des zuerst begonnenen Studienfachs oder Studiengangs. Diese Regelung betrifft nicht das Studium eines Hauptfachs mit Nebenfächern.
- Bewerber*innen mit einer Behinderung empfehlen wir einen Nachteilsausgleich zu beantragen. Bitte melden Sie sich frühzeitig bei uns.
Bewerbungsfristen
15. Okt – 1. Mrz (24 Uhr)
15. Apr – 1. Sep (24 Uhr)
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Wenn ihr Hilfe bei eurer Bewerbung braucht oder noch weitere Fragen zum Bewerbungsprozess habt, dann schaut gerne in den allgemeinen Beitrag zu den Stipendien oder schreibt mir eine E-Mail unter soziales@uni-hildesheim.de!
Alles Liebe
Euer Referat Antiklassismus