Härtefallantrag und Überbrückungshilfe

Viele von euch, die einen Härtefallantrag gestellt haben, haben bereits ein standardisiertes Antwortschreiben erhalten.

Daher wollen wir euch kurz erklären, wie ihr jetzt weiter verfahren könnt:

Es gibt die Richtlinie/den Erlass des Bundeslandes, dass ihr glaubhaft machen müsst, durch Corona in eurem Studium benachteiligt worden zu sein und dadurch entweder bereits jetzt Langzeitstudiengebühren zu bezahlen oder in der nahen Zukunft bezahlen zu müssen. Ihr müsst gerade nicht nachweisen, inwiefern sich Euer Studium durch die Covid-19 Pandemie verlängert, sondern es nur glaubhaft darlegen.
Wir empfehlen euch eine Antwort auf das Schreiben zu verfassen, in dem ihr kurz darlegt, wie eure Studiensituation zur Zeit ist und wie ihr konkret am Fortkommen in eurem Studium durch Corona gehindert worden seid. Gerne könnt ihr eure Aussagen durch Beilegen eines Auszugs aus der Notenverbuchung unterstreichen.
Falls ihr noch nicht in Gefahr seid, Langzeitstudiengebühren zu bezahlen, macht trotzdem eine Beschreibung und hebt sie auf. Ihr könnt dann, falls ihr später welche bezahlen sollt, immer noch einen Antrag stellen und auf das Sommersemester 2020 Bezug nehmen. Wenn ihr aktuell noch Studienguthaben* habt, müsst ihr erstmal nichts weiter tun.

Als AStA machen wir — auch in Zusammenarbeit mit anderen niedersächsischen ASten über die Landes-ASten-Konferenz — weiter Druck für eine pauschale Nichtanrechnung dieses Semesters auf das Studienguthaben. Wir führen daher diesen Monat noch Gespräche mit Ministerpräsident Stephan Weil und Wissenschaftsminister Björn Thümler, um unsere Forderungen durchzubringen. Da halten wir euch auch weiter auf dem Laufenden!

Außerdem möchten wir euch darauf hinweisen, dass ab heute Antragsstellungen für die finanzielle Überbrückungshilfe möglich sind, alle Informationen findet ihr hier: https://www.xn--berbrckungshilfe-studierende-06cf.de/.

Bei Fragen könnt ihr euch auch immer an das Referat Vernetzung des AStAs wenden (vernetzung@asta-hildesheim.de).

*Dein Studienguthaben beträgt bei erstmaliger Immatrikulation 6 Semester + Regelstudienzeit Bachelor und verlängert sich beim Einschreiben in den Master auch um dessen Regelstudienzeit. Während du noch Studienguthaben hast, musst du keine Langzeitstudiengebühren bezahlen.