Ergänzende Beschlüsse zur Organisationssatzung vom 05.10.2020
Die folgenden Beschlüsse des Studierendenparlaments (StuPa) werden im Umlaufverfahren vor dem Hintergrund der Coronapandemie gefasst. Sie dienen dazu, die Handlungsfähigkeit des Studierendenparlaments und des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) in dieser Krisenzeit zu gewährleisten. Die Beschlüsse gelten befristet bis das Studierendenparlament und der Allgemeine Studierendenausschuss wieder in Präsenz tagen darf. Sie müssen mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder des StuPa gefasst werden.
1. Sitzungen des StuPa und des AStA dürfen per Videokonferenztechnik durchgeführt werden. Bei der Auswahl der Videokonferenztechnik soll sich an die Empfehlungen der Stiftung Universität Hildesheim gehalten werden.
2. Abstimmungen bzw. Wahlen, die nach der Organisationssatzung der Studierendenschaft oder anderen Ordnungen der Studierendenschaft geheim erfolgen
müssten (z.B. Wahl des Vorsitzes des neuen StuPa, Wahl der Mitglieder des AStA), werden durch ein elektronisches Verfahren per E-Mail ersetzt. Die E-Mails mit den abgegebenen Stimmen werden vertraulich behandelt und nicht veröffentlicht.
3. Die nach der Organisationssatzung oder nach einer anderen Ordnung der Studierendenschaft erforderliche persönliche Anwesenheit in einer Sitzung (z. B. persönliche Vorstellung eines Finanzantrags durch die antragstellende Person in einer Sitzung des StuPa) darf durch die Zuschaltung der Person per Videokonferenztechnik ersetzt werden.
4. Die Hochschulöffentlichkeit von Sitzungen des StuPa darf durch Videokonferenztechnik ersetzt werden (Zuschaltung bei gewünschter Teilnahme nach vorheriger Anmeldung).
ANGENOMMEN mit 14 Ja, 0 Nein und 0 Enthaltungen
Beschlüsse des Allgemeinen Studierendenausschusses vom 10.10.2020
Die folgenden Beschlüsse des Allgemeinen Studierendenausschusses werden im Umlaufverfahren vor dem Hintergrund der Coronapandemie gefasst. Sie dienen dazu, die Handlungsfähigkeit des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) in dieser Krisenzeit zu gewährleisten. Die beschlossenen Abweichungen von der Geschäftsordnung (beschlossen am 06.06.2019) gelten befristet für das Wintersemester 2020/21. Sie müssen mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder des AStA gefasst werden.
1. Sitzungen des AStA dürfen per Videokonferenztechnik durchgeführt werden.
2. Die Hochschulöffentlichkeit von Sitzungen des AStA darf durch Videokonferenztechnik ersetzt werden (Zuschaltung bei gewünschter Teilnahme nach vorheriger Anmeldung).
3. Die in §11, 6 festgelegten Präsenzzeiten werden bis zum oben genannten Zeitpunkt ausgesetzt. Beratungen oder Arbeitstreffen können per online-Kommunikationswege weiterhin durchgeführt werden.
Ja: 8 Nein: 0 Enthaltung: 2
Damit ist dieser Beschluss angenommen und wird auf der nächsten Sitzung verlesen.