Verkehrsticket

Aktuelle Hinweise zur Rückerstattung des Semestertickets bei Promotionsstudierenden siehe unten!

Current advice regarding the reimbursement of the semesterticket for PHD students down below!

Aktuelle Informationen zur Einführung des bundesweiten Semestertickets könnt ihr hier finden:  (Klicke hier)
Aktuelle Informationen bzgl. Semesterticket-Upgrade zum Deutschlandticket könnt ihr hier finden: (klicke hier)

Allgemeine Informationen

Das landesweite Semesterticket bildet ein Solidaritätsmodell unter allen teilnehmenden Studierendenschaften, genau wie auch aktuell bei uns an der Universität. Zudem erhalten viele Studierendenschaften, wie auch unsere, neue Strecken! Durch den neuen Vertrag können wir einen direkteren Einfluss auf Preissteigerungen und Veränderungen nehmen. Es stellt einfach gesagt ein Niedersachsenticket für den regionalen Bahnverkehr dar, mit dem alle Strecken innerhalb Niedersachsens und fast alle Strecken, die in die Nachbarländer gehen, benutzt werden können.

Außerdem ist es in unserem Hildesheimer Fall eine Art Verbundticket für den städtischen und regionalen Busverkehr und gilt natürlich auf allen regionalen und S-Bahnverbindungen innerhalb des Landkreises Hildesheim.

ACHTUNG: Es gilt nicht im Nahverkehr außerhalb von Hildesheim, also auch nicht in den Bussen und Bahnen der ÜSTRA oder den regiobussen der Region Hannover. Eine solche Erweiterung würde uns sehr viel mehr kosten und würde ebenfalls nur nach dem Solidarprinzip und für den ganzen GVH gelten. Eine individuelle Erweiterung ist also nicht möglich.

Außerdem ist eine Mitnahme von Fahrrädern nicht inbegriffen ebenso wie von Personen, abgesehen von Kindern. Für nähere Informationen siehe unten bei Bus und Bahn.

Die Streckenpläne sind unten einsehbar.


Bus

Das Semesterticket gilt in allen Bussen des Stadtverkehrs Hildesheim (SVHI). Für die AnrufSammelTaxen (AST) auf den Linien 105–109 im Abendliniennetz muss pro Fahrt ein zusätzliches Fahrtentgelt von 0,70 Euro bezahlt werden. Dies betrifft jedoch auch alle anderen Kund*innen des Stadtverkehrs Hildesheim.

Es gilt auch in allen Bussen des Regionalverkehrs Hildesheim (RVHI).

In den Bussen von SVHI und RVHI können bis zu drei Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr kostenlos mitgenommen werden.


Bahn

Den aktuellen Streckenplan zum landesweiten Semesterticket findest du hier und hier: 

Innerhalb des Geltungsbereichs ist die unentgeltliche Mitnahme beliebig vieler Kinder bis einschließlich 5 Jahren möglich.


Wer sich befreien kann

Es können sich Studierende vom Semesterticket befreien lassen, die eine Schwerbehinderung gem. §228 Abs. 1 SGB IX nachweisen können. Außerdem können sich Studierende im Urlaubssemester, in verpflichtenden Praxis- und/oder Auslandssemestern befreien lassen. Sollte eine Doppelimmatrikulation in Niedersachsen oder Bremen vorliegen, ist auch dieses eine Grundlage für eine Befreiung. Anträge, die sich auf diese Grundlagen beziehen, können nur bis zu zwei Monate nach Semesterbeginn gestellt werden (Beispiel: für das WiSe bis zum 30.11). Letztlich sind auch Studierende befreiungsberechtigt, die sich zu Studienzwecken freiwillig länger als 120 zusammenhängende Kalendertage des jeweiligen Semesters außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches aufhalten, z. B. für ein Praktikum, zum Auslandsstudium oder zur
Promotion.

Aus verwaltungstechnischen Gründen ist momentan nur eine Erstattung für Promotionsstudierende möglich. Wir stehen in Kontakt mit dem Immatrikulationsamt, um die Erstattung auch für die anderen Befreiungsberechtigten zu ermöglichen.


Für Promotionsstudierende

Achtung, folgende Frist ist wichtig: Der Antrag auf Befreiung muss unterschrieben eingereicht werden, bevor der Betrag für die Rückmeldefrist überwiesen wird!

Die Befreiung ist an die Voraussetzung gebunden, dass ein Aufenthalt von mehr als 120 zusammenhängenden Kalendertagen im jeweiligen Semester außerhalb des Geltungsbereichs des Semestertickets nachgewiesen werden kann (s. o.). Der Nachweis erfolgt in Form eines entsprechenden Antrages, der hier heruntergeladen werden kann. Dabei gilt es, die Anlage zum Ablauf der Erstattung zu beachten, in der alle nötigen Informationen für eine erfolgreiche Rückerstattung festgehalten sind. Die ebenfalls einzureichende Bescheinigung der Meldebehörde sollte nicht vor Februar (WiSe) bzw. August (SoSe) beantragt werden, weil sonst die oben stehende Bedingung nicht eingehalten wird. Das Einreichen dieser Bescheinigung muss bis zum 28. Februar bzw. 31. August des jeweiligen Semesters erfolgen (s. Anlage).

Die Erstattung ist momentan ohne Ausnahme nur für Promotionsstudierende möglich (s. o.).

Aktueller Hinweis: Aufgrund des Rücktritts des Verträge-Referenten wurden zuletzt keine Anträge auf Rückerstattung des Semesterticketsbeitrags bearbeitet. Für die Übergangszeit bis zur Wahl einer neuen Person im Referat wurde das Referat Nachhaltigkeit, Umwelt & Mobilität außerordentlich mit der Bearbeitung beauftragt. Der zuständige Referent wird versuchen, die Anträge in den nächsten Tagen zu bearbeiten. Aufgrund der Verpflichtungen in den regulären Ämtern gibt es keine Garantie auf einen zeitnahen Zahlungseingang.

Alle, die ihren Antrag und die Meldebescheinigung korrekt eingereicht haben, werden ihr Geld erhalten. Die Frist, die wir normalerweise haben, ist dieses Mal ausgesetzt. Sollten Probleme festgestellt werden, werden die betroffenen Personen benachrichtigt. Wir bitten, von weiteren Nachfragen abzusehen. Der Kontakt wird weiter über semesterticket@asta-hildesheim.de erfolgen.

Current advice: Because of the resignation of the responsible person for Contracts the applications for the reimbursement of the Semesterticket-fee have not been processed recently. Until the election of a new responsible person, the unit for Sustainability, Environment & Mobility has been extraordinarily given that task. He will try to deal with the applications in the upcoming days. Due to the regular duties, there is no guarantee for quick transactions.

Everyone having correctly submitted the application and certificate of residency will receive their money. The usual deadline has been suspended this time. In case of any problems the concerned persons will be informed. We kindly ask you to refrain from further requests. The communication will further be held via semesterticket@asta-hildesheim.de.


Weitere Informationen

Dein Semesterticket


Ansprechpartner vor Ort

Ansprechpartner ist das Referat Mobilität und Nachhaltigkeit im AStA der Uni Hildesheim:
Michel Klapprott
Email: Mobilitaet.nachhaltigkeit@asta-hildesheim.de
Telefon: +49 5121 88390184