Projektförderung

Projektförderungsantrag

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Die finanzielle Förderung aus Mitteln der Studierendenschaft der Universität Hildesheim richtet sich an studentische Gruppen und kulturell bzw. politisch engagierte Studierende aller Studiengänge der Universität. Bis zu 300 Euro Fördersumme ist der AStA für Anträge zuständig, darüber hinaus das StuPa.

Im Folgenden werden die drei Schritte zur Projektförderung beschrieben. Diese Zusammenfassung ersetzt nicht die geltenden Förderrichtlinien. Solltest du einen Förderantrag stellen wollen, lies dir bitte in jedem Fall auch die Förderrichtlinien durch, damit Enttäuschungen durch abgelehnte Förderanträge aufgrund formaler Fehler vermieden werden können.

Gerne beraten wir dich, ob und wie dein Projekt gefördert werden kann. Detaillierte Fragen zur Projektförderung beantwortet das im AStA für Finanzen verantwortliche Mitglied.

Förderantrag verfassen

  • Bitte überprüfe, ob das eigene Projekt den Förderrichtlinien entspricht. Die zentralen Punkte sind:
    • Das Projekt wird von Studierenden der Uni Hildesheim durchgeführt.
    • Es gibt einen „Nutzen“ für die gesamte Studierendenschaft der Uni Hildesheim.
    • Es wird nicht bereits durch ein anderes Gremien der Studienrendenschaft gefördert.
    • Die Veranstaltung beginnt frühestens in 4 Wochen (nach Eingang des Finanzantrages beim Finanzreferat).
  • Fülle das Deckblatt für den Förderantrag vollständig aus.
  • Formuliere eine Projektbeschreibung (ca. ½-DINA4-Seite) und welchen „Nutzen“ das Projekt für die Studierenden der Universität Hildesheim hat (studentische Beteiligung, Bereicherung des kulturellen Angebots, Veranstaltungstermine, usw. ca. ½-Seite).
  • Außerdem benötigst du einen vollständigen und detaillierten Kostenplan, auf welchem alle Einnahmen und Ausgaben möglichst genau vermerkt sind. Genauere Informationen dazu findest du in den Förderrichtlinien.
  • Wichtig: Gefördert werden können (in der Regel) Druck-, Material- und Mietkosten. Transport-, Reise- und Fahrtkosten sind vor Antragstellung mit dem Finanzreferenten des AStA abzustimmen. Personalkosten (Gagen, Honorare), Ordnungsstrafen und Rauschmittel (Tabak, Alkohol, etc.) können nicht gefördert werden.

Förderantrag stellen

  • Der komplette Förderantrag inklusive Deckblatt geht nun in digitaler Form via finanzen@asta-hildesheim.de und in gedruckter Form (per Post oder persönlich im Servicebüro) an das Finanzreferat, welches den Antrag dann an den AStA (bis 300 Euro) oder an das StuPa weiterleitet.
  • Im Gremium wird über den Antrag beraten und abgestimmt. Zu dieser Sitzung wirst du dann explizit eingeladen und stehst dem entsprechenden Gremium Rede und Antwort.
  • In jedem Fall bekommst du (in der Regel) innerhalb von 7 Tagen Bescheid, was aus deinem Antrag geworden ist.

Fördermittel erhalten

  • Für Veranstaltungen, die bezuschusst werden, ist im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit darauf hinzuweisen, dass die Veranstaltung durch den AStA bzw. durch das StuPa gefördert wird (z. B. durch Abdruck des Logos auf Plakaten oder im Pressetext).
  • Damit du die bewilligten Mittel auch erhälst, benötigst du Belege. Eine Auszahlung des Betrages kann erst nach Ablauf der Veranstaltung und vollständiger Vorlage der Belege erfolgen. Erwirtschaftete Überschüsse, die die Fördersumme unterschreiten kürzen den Auszahlungsbetrag entsprechend.
  • Es ist wichtig, dass Projekte auf keinen Fall doppelt gefördert werden dürfen. Das bedeutet, dass Projekte bspw. nicht von einer Fachschaft und dem AStA gefördert werden dürfen (Stichwort: „Doppelfinanzierung“).

Abrechnung schreiben

Hier kurz zusammengefasst, was bei der Abrechnung alles benötigt wird/eingereicht werden muss.

  • Belege mind. in Höhe der beantragten/gewährten Summe
  • Eine Gesamtkostenabrechnung, auf welcher alle Kosten, Einnahmen und Förderungen verzeichnet sind
  • Bankdaten einer Person, welcher wir das genehmigte Geld überweisen sollen
  • Die Projektabrechnung muss innerhalb von 1 Jahr nach Genehmigung des Antrages erfolgen, da ansonsten die Finanzierungszusage nichtig ist